***DRAFT***DIESE INFORMATIONEN SIND NICHT VERIFIZIERT, SICH NICHT DARAUF VERLASSEN ODER BERUFEN***

 

Wildschutz

Ueberflugsregelungen

Wir vom Vol Liber Grischun sind bestrebt, unseren Sport so gut wie möglich in Einklang mit der Natur auszuüben. In Zusammenarbeit mit den Umweltverbänden, den Bahnen, der Wildhut, der Jägerschaft, dem Hängegleiterverband und anderen Interessevertretern etablieren wir Regeln betreffend Wildschutz in unserer Region. So wurden unter anderem die Überflugsregelungen in unserer Region etabliert.

 

Bevor Du in unser Region fliegst, informiere Dich über die massgebliche Regelungen unserer Region. Und natürlich informierst Du Dich bei Hike & Fly Ausflügen über Schutzgebiete und startest dort nicht!

 




Jagdbanngebiete

Starts und Landungen in eidgenössischen Jagdbanngebieten sind verboten. Beim Überflug ist auf Wildtiere Rücksicht zu nehmen. in unserer Region betrifft das vor allem die Region Piz Beverin. Zudem existieren kleinere Schutzzonen, auf die Rücksicht zu nehmen ist. Schau in die Karte rein, insbesondere bei Hike & Fly Aktivitäten.



Zutrittsregelungen bei Hike & Fly

Solange wir am Boden sind, gelten natürlich die Fussgängerregeln. Hier respektieren wir die Zutrittsregelungen, welche in den massgeblichen Regelungen aufgelistet sind.



Der Schweizerische Hängegleiterverband (SHV) hat eine Broschüre zum Thema Hängegleiten und Wildtiere herausgegeben.

Schau rein!